Vollstationäre Pflege

Vielen Dank für das Interesse an einem Pflegeplatz in unserer Einrichtung. Bitte setzen Sie sich bezüglich eines möglichen Beratungs- oder Einzugstermins mit uns in Verbindung. Sie können unseren unverbindlichen Pflegeplatzanfragebogen ausfüllen und diesen an uns mailen.

Kurzzeitpflege

In unserer Einrichtung besteht die Möglichkeit der Kurzzeitpflege. Hierfür stehen ganzjährige zwei integrierte Plätze zur Verfügung. Bei bestehender Pflegebedürftigkeit haben Sie einen jährlichen Kurzzeitpflegeanspruch von 28 Tagen.

Ungeachtet dessen haben Sie noch einen Anspruch von 28 Verhinderungspflege zu den gleichen Konditionen.

Verhinderungspflege

Ebenso bieten wir die Möglichkeit der Verhinderungspflege an. Ein Grund zur Beantragung der Verhinderungspflege kann die Verhinderung der Pflegeperson sein.

Die Differenzierung zwischen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege ist wesentlich, da pflegende Angehörige auf beide Formen jährlich einen Anspruch in Höhe von je 1.612 EUR haben, also insgesamt für 56 Tage (3.224 EUR).

 

Sollten Sie Fragen haben – rufen Sie uns an!

Gerne informieren und beraten wir Sie persönlich ausführlicher. Auf Wunsch auch abends oder am Wochenende, bei uns oder bei Ihnen im Haus.