Corona-Hinweise

Auffrischungsimpfungen gegen Covid-19
(Stand: 14.12.2021)

Seit September werden bestimmte Personengruppen sogenannte Auffrischungsimpfungen (3. Impfungen) angeboten. Ziel ist es, bei Personen mit einer möglichen reduzierten oder nachlassenden Immunantwort, den Impfschutz zu erhöhen.

Die Auffrischungsimpfungen haben am 17.09.2021 und am 14.12.2021 in unserer Einrichtung durch ein mobiles Impf-Team stattgefunden und unsere Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen haben diese gut vertragen. Wir danken dem Impfteam und allen Beteiligten, die den Impfprozess begleitet und für einen reibungslosen Ablauf gesorgt haben.

Zweite Covid-19 Impfung
(Stand: 05.03.2021)

Am 20.02.2021 war das mobile Impfteam zur zweiten Impfung gegen Covid-19 in unserer Einrichtung. Unsere Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen haben den Impfstoff sehr gut vertragen und haben nun den vollen Impfschutz gegen das Coronavirus. Dies gibt uns Hoffnung und Zuversicht und bringt eine vorsichtige Erleichterung nach gut einem Jahr Bangen und Sorgen. Wir können jedem empfehlen, sich impfen zu lassen, um sich selbst und andere zu schützen.

Vielen lieben Dank nochmals an das tolle Impfteam und Alle, die den Impfprozess begleitet haben.

Termin für zweite Covid-19 Impfung
(Stand: 15.02.2021)

Am Samstag, den 20.02.2021 finden in unserer Einrichtung die zweiten Impfungen gegen Covid-19 für unsere Bewohner/innen sowie Mitarbeiter/innen statt. Unser Personal ist gehalten am Tag der Impfung den Impfprozess zu begleiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie an diesem Tage von Besuchen abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Erste COVID-19 Impfung absolviert
(Stand: 25.01.2021)

Durch das Pandemie-Geschehen müssen die Bewohner/innen in den letzten Monaten viele Einschränkungen hinnehmen. Gleichzeitig erbringen die Mitarbeiter/innen außergewöhnlich hohe Leistungen und bemühen sich, die Gesundheit zu schützen und die Lebensfreude zu erhalten. Die Impfung gibt uns Hoffnung und Zuversicht wieder zur Normalität zu gelangen.

Am 23.01.2021 war das mobile Impfteam in unserer Einrichtung und rund 70 Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen haben auf freiwilliger Basis die erste Impfung gegen Covid-19 erhalten. Für den vollständigen Impfschutz ist eine zweite Impfung in drei bis vier Wochen nötig. Über den Termin werden wir Sie rechtzeitig informieren.

An dieser Stelle bedanken wir uns ganz herzlich bei dem tollen Impfteam und allen Mitarbeitern, die den Impfprozess begleitet und für einen reibungslosen Ablauf gesorgt haben.

Termin für COVID-19 Impfung
(Stand: 21.01.2021)

Heute wurde vom Corona-Impfzentrum Alzey bestätigt, dass am Samstag, den 23.01.2021 ab 9 Uhr in unserer Einrichtung die Impfungen gegen Covid-19 für unsere Bewohner/innen sowie Mitarbeiter/innen stattfinden. Unser Personal ist gehalten am Tag der Impfung den Impfprozess zu begleiten und für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen. Aus diesem Grunde bitten wir Sie an diesem Tage von Besuchen abzusehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Informationen zum Besuchsrecht
(Stand: 08.01.2021)

Die Infektionszahlen in Deutschland sind weiterhin auf einem hohen Niveau und in den Einrichtungen hier in der Umgebung kommt es leider vermehrt zu Ausbrüchen.

Um unsere Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen vor einer Infektion mit SARS CoV-2 zu schützen, unternehmen wir alle Anstrengungen und bitten daher um Verständnis, dass ein Besuch in unserer Einrichtung bis zum 10.02.2021 gemäß aktueller Landesverordnung nur unter strikter Einhaltung der nachfolgenden Regeln möglich ist:

Bewohner/innen dürfen täglich nur einmal Besuch durch eine Person empfangen bzw. maximal durch zwei Personen desselben Hausstandes. Wir empfehlen Ihnen, sich vorab im Familienkreis abzusprechen und eine Person auszuwählen, die sich der Verantwortung bewusst ist, die sie mit dem Besuch trägt.

Wenn im Landkreis innerhalb von sieben Tagen die Rate der SARS-CoV 2 Neuinfektion höher ist als der festgestellte Landesdurchschnitt in Rheinland-Pfalz, ist jede Besucherin und jeder Besucher vor Betreten der Einrichtung mittels PoC-Antigen-Test (Schnelltest) zu testen. Zutritt ist nur mit negativem Testergebnis gestattet.

Für die gesamte Dauer des Besuchs ist eine FFP2-Maske zu tragen, die Sie bitte selbst mitbringen.

Wir sind bemüht Sie auf unserer Homepage stets auf dem Laufenden zu halten. Leider ist es uns nicht immer möglich jede Änderung zeitnah hier zu veröffentlichen. Daher bitten wir Sie sich bei Fragen zu den aktuellen Besuchsmöglichkeiten bzw. -beschränkungen telefonisch zu erkundigen und/oder die deutlich sichtbaren Hinweise und Markierungen insbesondere an den Zutrittsstellen zu beachten.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.

Impfung gegen COVID-19
(Stand: 18.12.2020)

In Kürze ist mit einer Zulassung eines ersten Impfstoffes gegen COVID-19 zu rechnen. Dadurch besteht die berechtigte Hoffnung, schwerwiegende Erkrankungen verhindern zu können und das Pandemie-Geschehen einzudämmen. Zudem eröffnet die Impfung die Perspektive auf ein Leben in Normalität.

Gemäß der nationalen Impfstrategie sollen Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen von Pflegeeinrichtungen zuerst geimpft werden können. Die Impfungen sollen vor Ort durch mobile Impfteams erfolgen, die aus einem Arzt und medizinischem Fachpersonal bestehen. Die Teilnahme an der Impfung ist grundsätzlich für alle Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen freiwillig.

Um die Impfungen schnellstmöglich umzusetzen hat unsere Einrichtung sich umgehend registriert. In den kommenden Tagen werden wir die grundsätzliche Impfbereitschaft abfragen und alle Personen erfassen und melden, welche geimpft werden möchten und können. Wir gehen davon aus, dass die Bewohner/innen und Mitarbeiter/innen das Impfangebot bald in Anspruch nehmen können und werden Sie über den Termin nach Bekanntwerden informieren.

Wir wünschen Ihnen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und für das Jahr 2021 viel Glück, Gesundheit und Zufriedenheit.

Verschärfte Regeln gemäß neuer Landesverordnung vom 27.11.2020
(Stand: 30.11.2020)

Nach der neuen Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen vom 27.11.2020 treten ab dem 01.12.2020 nachstehende verschärfte Regeln für Alten- und Pflegeeinrichtungen in Kraft.

In der Zeit vom 01.12.2020 bis zum 21.12.2020 darf nur noch ein Besucher pro Tag die Bewohnerin oder den Bewohner besuchen. Zwei Besucher pro Tag sind nur dann erlaubt, wenn sie aus demselben Haushalt kommen. Die Zugehörigkeit zum gleichen Hausstand ist durch Eigenerklärung der Besucher bei der Registrierung zu beurkunden.

Besucher haben sich vor ihrem Besuch in das Register einzutragen und müssen die entsprechenden Schutzmaßnahmen (Abstand, Hygiene, Mund-Nasen-Bedeckung) beachten und umsetzen. In der Zeit vom 01.12.2020 bis 31.12.2020 ist der Besucher verpflichtet, während des Besuches die ganze Zeit eine FFP2-Maske zu tragen, die der Besucher selbst mitzubringen hat.

Alle Mitarbeiter sind in der Zeit vom 01.12.2020 bis zum 31.12.2020 mittels PoC-Antigen-Test (Schnelltest) einmal pro Woche zu testen. Liegt die Infektionsinzidenz im Landkreis über dem Landesdurchschnitt sind zwei Tests pro Woche durchzuführen.

Wir führen fortlaufend eine Risikobewertung durch und appellieren aufgrund gestiegener Infektionszahlen in Deutschland eindringlich an Sie, die geltenden Regeln einzuhalten und umzusetzen sowie von der Möglichkeit eines Corona-Schnelltests in unserer Einrichtung Gebrauch zu machen. Wir alle können gemeinsam dazu beitragen ein erneutes Infektionsgeschehen in der Einrichtung zu verhindern und die Rückkehr zur Normalität zu schaffen, wenn wir uns achtsam und verantwortungsvoll verhalten.

Passen Sie bitte weiterhin gut auf sich, Ihre Mitmenschen und Ihre Gesundheit auf.

Corona-Schnelltests
(Stand: 16.11.2020)

Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich zu verhindern, können wir durch die neue Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 14.10.2020 Mitarbeiter, Bewohner aber auch Besucher mittels PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) auf freiwilliger Basis – auch ohne erkennbare Symptome – testen. Die Tests werden von geschulten Pflegefachkräften durchgeführt und es dauert ca. 20 min. bis das Ergebnis feststeht.

Damit wir für Besucher die notwendigen Kapazitäten zur Verfügung stellen können und es keine unnötige Wartezeiten gibt, vereinbaren Sie bitte mit uns vorab einen Termin. Wir sind während der Bürozeiten unter 06242 91140-0 für Sie telefonisch erreichbar. In Ausnahmen und nach Absprache kann eine Testung auch am Wochenende erfolgen. Allen Mitarbeitern, Bewohnern und Besuchern steht aktuell ein kostenloser Schnelltest pro Woche zu. Dieser erfolgt mittels Nasenabstrich in einem wasserdichten und beheizbaren Pavillon Zelt im Außenbereich des Hauses: Rheinstraße 46.

Völlig unabhängig von dem Ergebnis eines Schnelltests gelten weiterhin die üblichen Schutzvorkehrungen wie das Tragen von Masken, die Einhaltung des Mindestabstands und die Handhygiene. Bei einem positiven Ergebnis erfolgt immer eine Information an das zuständige Gesundheitsamt. Hierzu sind wir gesetzlich verpflichtet. Zusätzlich dokumentieren wir die Durchführung jeden einzelnen Tests personenbezogen.

Videobotschaft der Gesundheitsministerin

(Stand: 29.07.2020)

Landesverordnung vom 26.06.2020 (Besucherregelung)
(Stand: 01.07.2020)

Gemäß der neuen Landesverordnung vom 26.06.2020 dürfen unsere Bewohnerinnen und Bewohner künftig wieder vermehrt Besuch empfangen und auch die Einrichtung auf Wunsch verlassen. Dies muss allerdings weiterhin unter Einhaltung klarer Vorgaben und Beachtung der Hygiene- und Schutzregelungen geschehen.

Die aktuelle Landesverordnung sieht folgende Vorgaben vor:

  • Bewohnerinnen und Bewohner dürfen täglich zwei Besucherinnen und Besucher empfangen.
  • Der Besuch ist nur im Bewohnerzimmer, in den ausgewiesenen Besucherbereichen oder in Gartenanlagen und Außenbereichen der Pflegeeinrichtungen erlaubt.
  • Jede Besucherin und jeder Besucher muss sich vor dem Besuch registrieren.
  • Nach Erfassung der Kontaktdaten müssen Sie sich unmittelbar und auf direktem Weg zum Besuchsort begeben und jeden Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern vermeiden.
  • Sie müssen zu jeder Zeit mindestens 1,50 m Abstand zur besuchten Person einhalten.
  • Sie müssen in der gesamten Einrichtung immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen. (Bitte selbst mitbringen)
  • Sie müssen den angeordneten Hygieneregeln nachkommen, insbesondere die Durchführung einer Händedesinfektion. Desinfektionsmittel stellen wir für Sie gerne zur Verfügung.
  • Sie müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
  • Sie dürfen nicht durch SARS-CoV-2 infiziert sein.
  • Sie dürfen keinen Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten gehabt haben.
  • Das Verlassen der Einrichtung mit der Bewohnerin oder dem Bewohner ist nur unter den Voraussetzungen der 10. Corona-Bekämpfungs-Verordnung vom 19.06.2020 zulässig. Danach sind Zusammenkünfte im öffentlichen Raum mit mehr als 10 Personen nicht gestattet.
  • Sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Besucher einen Gottesdienst besuchen wollen, beachten Sie bitte die notwendigen Schutzmaßnahmen, insbesondere das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Der Mindestabstand ist auf 3,00 m zu verdoppeln.
  • Auch bei Restaurantbesuchen und Einkäufen sind das Abstandsgebot und die Vorgaben zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zu beachten.

Eine vorherige Anmeldung für einen Besuch von Bewohnerinnen und Bewohnern im Einzelzimmer ist nicht mehr erforderlich. Bei Besuchen im Doppelzimmer oder in separaten Besucherbereichen würden wir uns freuen, wenn Sie sich aus organisatorischen Gründen und Rücksicht weiterhin vorher anmelden. Termine können über die Verwaltung unter 06242 91140-0 (möglichst mit Frau Haubt-Renz) vereinbart werden.

Um Kontakt zu anderen Bewohnerinnen und Bewohnern zu vermeiden und der Verpflichtung der Registrierung im Rahmen der Kontaktverfolgung nachzukommen, ist der Zutritt nur durch die von außen gekennzeichneten Eingänge der Häuser möglich. Wenn Sie vor der jeweiligen Eingangstür stehen, bitten wir Sie zu klingeln oder die Nummer 06242 91140-10 (Haus: 46), 06242 91140-17 (Haus: 51) anzurufen. Ein Mitarbeiter wird daraufhin zu Ihnen kommen und hält für Sie entsprechende Formulare für die Registrierung bereit.

Quarantäne aufgehoben
(Stand: 09.06.2020)

Nach sechs Wochen und mehr als 350 Tests auf das Coronavirus freuen wir uns, Ihnen mitzuteilen, dass aktuell keine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 in unserer Einrichtung vorliegt und das Gesundheitsamt die angeordnete Quarantäne heute aufgehoben hat. Das gesamte Pflegepersonal kann seinen Dienst wieder aufnehmen.

Die zurückliegenden Tage und Wochen haben bestätigt, was für ein wunderbares Team im Altenpflegezentrum Osthofen arbeitet und wie gut der Zusammenhalt ist. Unsere Mitarbeiter waren mit beeindruckendem Engagement im Einsatz und haben die behördlichen Anordnungen lobenswert umgesetzt.

Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in den letzten Wochen, die für uns alle nicht leicht waren. Die strengen Maßnahmen waren sehr belastend und Sie konnten Ihre Angehörigen lange nicht bei uns besuchen. Wir wissen es sehr zu schätzen, dass Sie so geduldig waren.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt können wir nun auch im Haus: Rheinstraße 51 mit unserem Besuchskonzept unter Einhaltung klarer Vorgaben ab dem 15.06.2020 Besuche wieder ermöglichen. Termine können werktags gerne ab sofort über die Verwaltung unter (0 62 42) 9 11 40-0 vereinbart werden. Dabei müssen Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer und die Besuchszeit jeder Besucherin und jedes Besuchers dokumentiert werden.

Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse und zum gegenseitigen Schutz, die Besuchsregelungen unbedingt einzuhalten, weiterhin vorsichtig zu bleiben und sich an die wesentlichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu halten. Nur so können wir gemeinsam unsere Bewohnerinnen und Bewohner, unserer Mitarbeiter und auch sie bestmöglich schützen.

In diesem Sinne – lieber gemeinsam als einsam!

Umsetzung der Landesverordnung vom 06.05.2020 (Besucherregelung)
(Stand: 20.05.2020)

In der zweiten Landesverordnung vom 06.05.2020 sind Lockerungen des Besuchsverbotes in Pflegeeinrichtungen beschrieben. Besuche sind Angehörigen oder sonst nahestehenden Personen damit wieder möglich, allerdings unter Einhaltung klarer Vorgaben. Die Pflegeeinrichtungen sind verpflichtet die Einhaltung der Schutzregelungen durch die Besucherinnen und Besucher zu kontrollieren.

Grundsätzlich ausgenommen von dieser Besuchsregelung sind Einrichtungen, in denen eine bestätigte Infektion mit SARS-CoV-2 vorliegt.

Umsetzung im Haus: Rheinstraße 51:
Auch wenn wir wissen, wie sehr Sie Ihre Angehörigen vermissen, bitten wir noch um Geduld und Verständnis, dass wir das Besuchsangebot aufgrund des Infektionsgeschehens und der vom Gesundheitsamt angeordneten Quarantäne im Haus: Rheinstraße 51 aktuell noch nicht umsetzen können. Wir stehen im ständigen Kontakt mit den Behörden und informieren Sie zu gegebener Zeit, wann und wie Besuche wieder möglich sind.

Umsetzung im Haus: Rheinstraße 46:
Im Haus: Rheinstraße 46 (ohne bestätigte Covid-19-Fälle) sind Besuche in Absprache und Einvernehmen mit dem Gesundheitsamt ab dem 25.05.2020 unter Berücksichtigung nachstehender Vorgaben wieder möglich.
Die Vorgaben sind u.a.:

  • Der Besuch ist nur in den ausgewiesenen Besucherbereichen oder in Gartenanlagen und Außenbereichen der Pflegeeinrichtungen erlaubt.
  • Nach der Anmeldung müssen sich die Besucher unmittelbar und auf direktem Weg zum Besuchsort begeben und jeden Kontakt zu anderen Bewohnern vermeiden.
  • Besucher müssen zu jeder Zeit mindestens 1,50 m Abstand zur besuchten Person einhalten.
  • Besucher müssen immer einen Mund-Nasen-Schutz tragen.
  • Besucher müssen den angeordneten Hygieneregeln nachkommen, insbesondere die Durchführung einer Händedesinfektion, ggf. auch das Tragen weiterer Schutzkleidung.
  • Besucher müssen frei von Symptomen einer Atemwegserkrankung sein.
  • Besucher dürfen nicht durch SARS-CoV-2 infiziert sein.
  • Besucher dürfen keinen Kontakt zu einem SARS-CoV-2 Infizierten gehabt haben.

Gerne stellen wir Desinfektionsmittel zur Verfügung. Für einen Mund-Nasen-Schutz müssen die Besucher selbst Sorge tragen.

Der Schutz der Bewohner, der Mitarbeiter und der Besucher ist uns sehr wichtig. Aus diesem Grund befürworten wir die Regelungen und freuen uns, Besuche zu ermöglichen.

Damit die Vorgaben eingehalten werden können, sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und Terminvereinbarung möglich. Termine können werktags gerne ab sofort über die Verwaltung (0 62 42) 0 11 40-0 vereinbart werden. Dabei werden Sie in den erforderlichen Schutzmaßnahmen unterwiesen und erhalten nähere Informationen zum Ablauf Ihres Besuches. Zudem müssen Name, Vorname, Wohnort, Telefonnummer und die Besuchszeit jeder Besucherin und jedes BEsuchers dokumentiert werden.

Wir bitten Sie im Sinne des Schutzes Ihrer Angehörigen um Verständnis um Mitwirken bei der Umsetzung dieser Maßnahmen.

Corona-Pandemie
(Stand: 04.05.2020)

Inzwischen wurden Bewohner und Mitarbeiter mehrfach auf das Coronavirus getestet. Nach insgesamt mehr als 250 Tests hat sich die Anzahl der mit dem Virus Sars CoV-2 infizierten Personen bis zum 28.04.2020 leider auf 21 Bewohner und 8 Mitarbeiter erhöht. Seit dem waren alle weiteren Testergebnisse bislang negativ. Um Sicherheit zu bekommen sind wir nach wie vor davon überzeugt, dass Tests – auch ohne Anzeichen von Symptomen – sinnvoll und notwendig sind.

Aufgrund der Covid-19 Fälle wurde für die Bewohner und Mitarbeiter vom Gesundheitsamt Quarantäne angeordnet. Die infizierten Bewohner sind auf einem Wohnbereich getrennt von den nicht Infizierten untergebracht. Die positiv getesteten Mitarbeiter befinden sich alle in häuslicher Quarantäne. Die Stimmung unter den Bewohnern ist aufgrund der Quarantäne und den damit verbundenen Einschränkungen verständlicherweise allgemein gedrückt. Zum Schutz und zum Wohl der Bewohner leisten unsere Mitarbeiter derzeit unglaubliche Arbeit und sind mit beeindruckendem Engagement im Einsatz.

Wir geben unser Bestes die Bewohner und Mitarbeiter in dieser Ausnahmesituation zu motivieren und aufzumuntern. In diesem Zusammenhang sind wir allen dankbar, die uns in dieser Situation Verständnis, Solidarität und Hilfsbereitschaft entgegenbringen und anbieten.

Ergebnisse weiterer Tests
(Stand: 27.04.2020)

Ende vergangener Woche wurde uns bekannt, dass eine unserer Mitarbeiterinnen und eine Bewohnerin sich leider mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert haben. Um zu erfahren, ob weitere Mitarbeiter und Bewohner betroffen sind und um das Virus gezielt bekämpfen und eindämmen zu können wurde umgehend von uns veranlasst alle Mitarbeiter und Bewohner auf das Corona-Virus zu testen.

Mit großer Bestürzung haben wir dadurch erfahren, dass die Testung von bislang über 100 Personen ergeben hat, dass weitere 18 Bewohner und 4 Mitarbeiter mit dem Virus infiziert sind, sodass sich die Anzahl der Infektionen in unserer Einrichtung auf insgesamt 24 (19 Bewohner und 5 Mitarbeiter) erhöht hat. Die überwiegende Mehrheit der Betroffenen zeigen bisher keine Symptome, was die frühzeitige Erkennung unmöglich machte und die Notwendigkeit der Tests bestätigt. Zudem hat die umfassende Testung ergeben, dass sich die Infektionen bisher auf einen Wohnbereich beziehen. Im ca. 50 m entfernt gelegenen zweiten Wohnbereich sind derzeit alle vorliegenden Testergebnisse negativ. Weitere Testergebnisse stehen noch aus.

In Absprache mit dem Gesundheitsamt hat am heutigen Montag ein zweiter Test aller Mitarbeiter stattgefunden. Die Mitarbeiter führen zudem ein „Symptomtagebuch“, indem sie die eigene Gesundheit überwachen und bei den geringsten Anzeichen von der Arbeit fern bleiben und einen Arzt kontaktieren sollen.

Ebenfalls beobachten wir weiterhin aufmerksam den Gesundheitszustand der Bewohner und arbeiten mit den Behörden und Ärzten eng zusammen, die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter zu schützen und die Pflege und Versorgung bestmöglich durchzuführen. Um eine Ausbreitung des Virus zu vermeiden wurden weitere notwendige Maßnahmen sofort eingeleitet.

Für das entgegengebrachte Verständnis und alle Glückwünsche, die uns trotz der angespannten Lage erreicht haben, möchten wir uns an dieser Stelle bedanken.

Erste Fälle von Corona
(Stand: 24.04.2020)

Trotz frühzeitig eingeleiteter Corona-Präventionsmaßnahmen und konsequenter Umsetzung der behördlichen Empfehlungen und Anweisungen (Hygienevorschriften, Desinfektion, Besuchsverbot, etc.) sind leider eine Mitarbeiterin und eine Bewohnerin unserer Einrichtung positiv auf das Coronavirus getestet worden.

Am gestrigen Donnerstag wurde bekannt, dass eine Mitarbeiterin sich mit Sars-CoV-2 infiziert hat. Die Mitarbeiterin, die keine üblichen Symptome zeigte, jedoch auf unser Verlangen zur Sicherheit vom Dienst fern blieb und sich hat testen lassen, befindet sich nun in häusliche Quarantäne.

Außerdem wurde heute eine Bewohnerin positiv auf das Coronavirus getestet und befindet sich aktuell zur stationären Behandlung im Krankenhaus. Wie die Personen sich infiziert haben und der Virus den Weg in unsere Einrichtung gefunden hat ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht nachvollziehbar. Alle Mitarbeiter haben seit Wochen Schutzmasken getragen und die Vorschriften und Maßnahmen umgesetzt.

Auf Veranlassung der Geschäftsleitung wurden heute alle Mitarbeiter und eine Vielzahl von Bewohner in unserer Einrichtung auf das Virus getestet. Die Ergebnisse dieser Tests stehen noch aus. Die Bewohner und Angehörigen wurden über die aktuelle Situation bereits informiert.

In enger Abstimmung mit den Behörden und Ärzten arbeiten wir weiterhin mit aller Kraft daran, die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter zu schützen. Den beiden betreffenden Personen wünschen wir an dieser Stelle alles Gute.

Wir wissen, dass es sich um eine außergewöhnliche Situation handelt und haben Verständnis für Ihre Sorgen und Unsicherheit. Wir sind bestrebt mit der Situation offen und ehrlich umzugehen und stehen Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung.